Nicht durch die Hand, sondern an der Hand! von Gudrun Kattnig vom 06. Jul 2020
Der Gastkommentar erschien am 29. Juni 2020 in der "Kleinen Zeitung": Nicht durch die Hand, sondern an der Hand!In Deutschland hat ein Sterbehilfeverein erstmals in einem Pflegeheim einem 90-jährigen Bewohner bei der Selbsttötung geholfen. Der Verein fordert, dass alle Alten- und Pflegeheime ihre Hausordnung dahingehend ergänzen, dass für die Bewohner klar ist, dass das seit 26. Februar 2020 erlaubte „Grundrecht auf Suizid und auf Suizidhilfe“ jederzeit ausgeübt werden kann. Was im Nachbarland möglich ist, ist in Österreich (noch) verboten. Aber der Verfassungsgerichtshof berät demnächst darüber. Es verwundert, dass dies gänzlich ohne öffentlich geführte Debatte geschieht. Keine Diskussion, kein Aufschrei. Die Kernfrage lautet: Gehört zum Recht auf das Leben auch ein Recht getötet zu werden oder zu töten? Die Beschwerdeführer fordern Letzteres beim VfGH mit bewegenden Beispielen ein. Aber ist das tatsächlich human? Ein Faktencheck legt nahe, dass aus dem vermeintlichen „Recht zu sterben“ rasch eine „Pflicht“ werden kann. Fakt ist: In allen Ländern, in denen die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt ist, steigt die Rate massiv an. Diese Tendenz lässt sich weltweit beobachten. Aus der Ausnahme wird die Norm. Angebot erzeugt Nachfrage. Aber Suizid braucht keine Unterstützung. Suizid braucht Vorbeugung! Die meisten Menschen wollen weder ihren Angehörigen noch der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem zur Last fallen. Wir helfen ihnen nicht, wenn wir ihnen suggerieren, ihr Leben sei nichts wert. Ziel der menschlichen Gesellschaft kann nur sein, das zum Leben dazugehörige Sterben gut zu begleiten, schmerzfrei und geborgen, unnötiges Leiden vermeidend. Nach dem Slogan: Nicht durch die Hand, sondern an der Hand! Gudrun Kattnig
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